Edelstahl W.-Nr.: 1.4401, 1.4362
für neue Stumpstoßtechnik
1 VPE = 250 Stück
Abmessung 300 x 15 x 0,5 mm
Das Verbindungselement für die Anwendung der Stumpfstoßtechnik im Mauerwerksbau. Die Wände können ohne Verzahnung in einem Arbeitsgang gemauert werden.
Durch den Wegfall der aufwendigen Verzahnung verringert sich der Arbeitszeitbedarf und das Aufstellen sowie das Versetzen von Gerüsten und Versatzgeräten wird wesentlich erleichtert.
Die Anzahl der Mauerverbinder ergibt sich aus den statischen Vorgaben.
Bauaufsichtlich zugelassen vom DIBT Berlin.
Zulassungsnummer: Z-17.1-711
Die Zulassung sowie Montagehinweise können wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.
1
Die Mauerverbinder dürfen nur dort verwendet werden, wo
ein waagrechter Einbau zwischen den stumpf gestossenen
Wänden möglich ist.
2
Bei Mauerwerk im Dünnbettverfahren soll die Fugendicke
2 mm betragen, so dass die Mauerverbinder vollständig in
Mörtel eingebettet werden können.
Die Stoßfugen zwischen den quer zueinander verlaufenden
Wänden sind stets über die Wanddicke zu vermörteln.
3
Die Mauerverbinder sind so einzubauen, dass sie sich im
rechten Winkel zwischen den Stirnflächen der miteinander zu
verbindenden Wände befinden. Die Mindesteinbindelänge
ist – je nach Länge des Mauerverbinders 130 mm - 140 mm –
einzuhalten.
Das Einlegen der Anker in das Mörtelbett hat nach Auftragen des
Mörtels in halber Fugenhöhe zu erfolgen, wobei nach dem Einlegen
auch die Oberseite der Anker mit Mörtel abzudecken ist.
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